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Was MUSS beim Impressum beachtet werden?
Webseitenbetreiber müssen generell bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben zum Anbieter der Seiten online stellen – man spricht hier von der Impressumspflicht.
Der folgende Beitrag soll dabei helfen, rechtliche Risiken und Abmahnungen zu vermeiden!
Grundsätzlich ist ein Impressum bzw. Anbieterkennzeichnung für jeden Seitenbetreiber Pflicht, der ein Online-Angebot bereithält. Verstöße gegen die Impressumspflicht wurden in den letzten Jahren tausendfach teils mit empfindlichen Geldstrafen abgemahnt.
Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben.
Auf der Seite Impressum muss eine ladungsfähige Anschrift, d.h. vollständiger Name bzw. Firmenbezeichnung, Adresse unter der der Betrieb niedergelassen ist – einschließlich Adresse der elektronischen Post sowie Telefonnummer vorhanden sein, damit rechtliche Ansprüche gegen einen Seitenbetreiber notfalls gerichtlich durchgesetzt werden können.
Für Italien gelten zusätzlich noch folgende Pflichtangaben:
- Das Handelsregisteramt in welchem die Gesellschaft eingetragen ist
- Die Eintragungsnummer im Handelsregister (REA-Nummer)
- Der Stand der Liquidierung bei einer evt. Auflösung der Gesellschaft
Zudem gelten Seiten, auf denen man gar kein Impressum, lediglich eine E-Mail Adresse findet, wo sich der Autor also nicht zu erkennen geben will, schlichtweg als unseriös! Eigentlich sollte es also im Interesse jedes seriösen Webmasters liegen, seine Besucher darüber zu informieren, mit wem sie es zu tun haben!
Eine Einbindung des Impressums in die Webseite sollte leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden! Um sicher zu gehen, sollten die Angaben deshalb in einem eigenen Menüpunkt in der Navigation platziert werden.