Samstag Februar 04 , 2012

Archive for März, 2010

Was MUSS beim Impressum beachtet werden?

Webseitenbetreiber müssen generell bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben zum Anbieter der Seiten online stellen – man spricht hier von der Impressumspflicht.

Der folgende Beitrag soll dabei helfen, rechtliche Risiken und Abmahnungen zu vermeiden!

Grundsätzlich ist ein Impressum bzw. Anbieterkennzeichnung für jeden Seitenbetreiber Pflicht, der ein Online-Angebot bereithält.  Verstöße gegen die Impressumspflicht wurden in den letzten Jahren tausendfach teils mit empfindlichen Geldstrafen abgemahnt.

Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben.

Auf der Seite Impressum muss eine ladungsfähige Anschrift, d.h. vollständiger Name bzw. Firmenbezeichnung, Adresse unter der der Betrieb niedergelassen ist – einschließlich Adresse der elektronischen Post sowie Telefonnummer vorhanden sein, damit rechtliche Ansprüche gegen einen Seitenbetreiber notfalls gerichtlich durchgesetzt werden können.

Für Italien gelten zusätzlich noch folgende Pflichtangaben:

  • Das Handelsregisteramt in welchem die Gesellschaft eingetragen ist
  • Die Eintragungsnummer im Handelsregister (REA-Nummer)
  • Der Stand der Liquidierung bei einer evt. Auflösung der Gesellschaft

Zudem gelten Seiten, auf denen man gar kein Impressum, lediglich eine E-Mail Adresse findet, wo sich der Autor also nicht zu erkennen geben will, schlichtweg als unseriös! Eigentlich sollte es also im Interesse jedes seriösen Webmasters liegen, seine Besucher darüber zu informieren, mit wem sie es zu tun haben!

Eine Einbindung des Impressums in die Webseite sollte leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden! Um sicher zu gehen, sollten die Angaben deshalb in einem eigenen Menüpunkt in der Navigation platziert werden.




 

Facebook-Fanseite für die Hotellerie, beinahe schon Pflicht?

Immer mehr Hotels präsentieren sich nicht mehr nur auf ihrer Webseite, sondern haben auch eine eigene Fanpage bei Facebook.

Mit einer Fanpage bieten Hotels ihren Freunden und Fans eine Kommunikations- und Informationsplattform bei Facebook, welche in erster Linie zur Präsentation dient.

Heutzutage ist es wichtig, die potentiellen Gäste dort abzuholen, wo sie sich aufhalten – nämlich in den sozialen Netzwerken im Web, auf Facebook, Twitter & Co.

Deshalb ist neben der eigenen Webseite ein Twitter Account oder eine Facebook Fanseite von enormem Vorteil. Diese Plattformen ermöglichen es Ihnen, sich im gleichen Umfeld wie Ihre Gäste aufzuhalten, sodass sie jederzeit über verschiedene Kanäle mit Ihnen in Kontakt treten können.

Aber auch der rege Austausch mit Branchenkollegen nimmt immer mehr zu und verstärkt so die Vernetzung untereinander.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, wozu eine Facebook Fanseite überhaupt gut sein soll. Schließlich haben Sie eine Webseite, auf der alle notwendigen Info’s über Sie und Ihr Hotel zu finden sind.

Die Antwort hierauf  ist denkbar einfach: Auch im wirklichen Leben machen Sie ja auch dort auf sich aufmerksam, wo die potentiellen Leser zu finden sind. Gleiches gilt für die sozialen Netzwerke: Da Facebook ohnehin in aller Munde ist, sollten Sie doch jede Möglichkeit nutzen, auch hier neue Fans und Leser zu gewinnen bzw. Bestehende an sich zu binden. Die direkte Kommunikation mit dem Gast kann am besten im Web erreicht werden.

Halten Sie Ihre Fanseite immer auf dem neuesten Stand, indem Sie auch dort regelmäßig aktuelle Info’s bereitstellen. Der zeitliche Aufwand hierfür ist relativ gering!

Bis zum nächsten Mal, ihr Team von Optimaclicks